§8 Rücktritt durch die Hundeschule
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Falls aus oben genannten Gründen Einzelstunden, feste Gruppenstunden abgesagt oder verschoben werden müssen, steht es dem*der Teilnehmer*in frei einen Alternativtermin wahrzunehmen. Bei Nichtteilnahme eines Alternativtermins fallen keine Gebühren an. Der Rücktritt durch die Hundeschule erfolgt mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule sind ausgeschlossen. Stört ein*e Teilnehmer*in die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen der Kursleiterin, so kann die Hundeschule, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.